Von den Zuchtrichtlinien der FIfe abweichende
Zuchtrichtlinien des 1.DEKZV e.V.
Ausgabedatum: 01.01.2012
letzte geschäftsbedingte Änderung: 01.01.2016
Inhaltsverzeichnis
1. Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher
2. Wurfmeldungen und Stammbäume
3. Zuchteinschränkungen
4. Katzenhaltung
5. Zuchtkatze und Deckkater
6. An- und Verkauf, Impfung
7. Stammbäume und Transfer
8. Allgemein
9. Anhang 1
Die Zuchtrichtlinien (ZRL) des 1. DEKZV e.V. basieren auf den derzeit gültigen FIFe-Regeln, der gültigen Fassung des Tierschutzgesetzes und den auf der Mitgliederversammlung des 1. DEKZV e.V. abgestimmten Anträgen der Mitglieder.
1. Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher
a. Jeder Züchter/jede Züchterin des 1. DEKZV e.V. ist verpflichtet, einen Zwingernamen zu beantragen. Alle im Zwinger des Züchters/der Züchterin geborenen Jungtiere erhalten zum Vornamen den ausgewählten Zwingernamen. Der Vorname, Zwingername plus Satzzeichen und Leerstellen darf aus computertechnischen Gründen nicht mehr als 25 Stellen beinhalten. Der Züchter/die Züchterin schlägt einen oder mehrere Namen als Zwingernamen vor; die Eintragung des Namens erfolgt nach Prüfung durch die deutsche Zwingerschutzzentrale durch die FIFe.
b. Züchter/in ist, wer eine in seinem/ihrem Besitz befindliche Katze decken lässt bzw. die Mutterkatze am Tag der Geburt besitzt.
c. Zur Zucht dürfen nur Katzen herangezogen werden, die in einem der Zuchtbücher des 1. DEKZV e.V. eingetragen sind. Es werden Deckbescheinigungen von Katern aus anderen Verbänden, deren Stammbaum einer genetischen Überprüfung durch den Zuchtausschuss standhält, anerkannt. Nicht auf FIFe-Ausstellungen erworbene Titel werden mit schwarzem Sternchen gekennzeichnet.
2. Wurfmeldungen und Stammbäume
Die Geburt aller Jungtiere ist innerhalb von vier (4) Wochen unter Einsendung der Wurfmeldung, der fotokopierten Stammbäume der Elterntiere sowie deren Impfnachweise (Kopien der Impfpässe oder Impfbescheinigung zur Wurfmeldung mit Katzenseuche, Katzenschnupfen, Tollwut, sowie Leukoseimpfung/oder negativem Leukosetest [nicht älter als ein Jahr] und alle obligatorischen Tests) bei der Geschäftsstelle zu melden. Bei Tieren mit Weißanteil (01,02) muss die Augenfarbe angegeben werden.
a. Verspätet eingehende Meldungen werden mit einem Säumniszuschlag pro Woche belegt, der sich nach der gültigen Gebührenordnung richtet. Sofern Farben, Zeichnung oder Geschlecht zum Zeitpunkt der Wurfmeldung noch nicht feststellbar sind, müssen diese sowie die eventuell noch fehlenden Namen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt nachgereicht werden. Bei Überschreitung dieser Frist wird eineVerweisgebühr nach der gültigen Gebührenordnung erhoben. Eine digitale Meldung ist möglich.
b. Nur Mitglieder unseres Verbandes können Stammbäume oder Eintragungskarten für die in ihrem Zwinger geborenen Jungtiere beantragen. Es müssen für alle in dem Zwinger geborenen (lebenden) Jungtiere Stammbäume oder Eintragungskarten beantragt werden.
c. Alle im Eigentum eines Mitglieds befindlichen Katzen, die zur Zucht verwendet werden oder bei Ausstellungen vorgestellt werden, müssen beim 1. DEKZV e.V. registriert sein. Nur der/die beim Verbandregistrierte Eigentümer/in kann die Katze für Ausstellungen melden oder Stammbäume für Jungtiere beantragen sowie Deckbescheinigungen unterschreiben. Ist der/die eingetragene Eigentümer/in nicht identisch mit demjenigen/derjenigen, der/die derartige Dienstleistungen erbittet, werden die Meldungenzurückgewiesen.
d. Unter Berücksichtigung der gültigen Zuchtrichtlinien wird für jedes im 1. DEKZV e.V. gemeldete Jungtier eine Eintragungskarte oder ein Stammbaum mit bis zu vier Ahnengenerationen erstellt. Die Abstammungsnachweise für die Jungtiere werden dem Züchter/der Züchterin bzw. an die Zuchtwarte der Vereine gesandt.Auf Wunsch des Züchters/der Züchterin können die Ahnengenerationen erweitert werden. Für solche erweiterten Abstammungsnachweise wird eine zusätzliche Gebühr nach der gültigen Gebührenordnung erhoben.
e. Stammbaum und zugehöriges Transfer eines Tieres aus einem anderen Verband, wenn dieser diese nutzt, müssen sofort nach Erhalt, auf jeden Fall bevor das Tier zur Zucht verwendet oder ausgestellt werden soll, der Geschäftsstelle des 1. DEKZV e.V. bzw. den Zuchtwarten der Vereine zur Umschreibung und Eintragung in ein Zuchtbuch des 1. DEKZV e.V. eingereicht werden. Es sind der Original-Stammbaum und ggf. das Original-Transfer vorzulegen. Stammbäume von Katzen aus nicht der FIFe angeschlossenen Verbänden werden in das entsprechende Zuchtbuch mit Vor- und Zwingernamen übernommen, sofern der Stammbaum einer genetischen Überprüfung standhält. Die Tiere erhalten eine Zuchtbuchnummer des 1. DEKZV e.V., die auf dem Original-Stammbaum vermerkt wird.
f. Farbänderungen in bereits ausgestellten Stammbäumen können bis zum Alter von 3 Monaten der Zuchtbuchstelle vom Züchter/von der Züchterin mitgeteilt und kostenpflichtig geändert werden, danach nur mit einer Farbbestimmung durch zwei FIFe Richter anlässlich einer FIFe Ausstellung in Deutschland, Bestimmungsklasse 13c. Der Zuchtausschuss prüft die Änderungsmeldungen auf genetische Richtigkeit. Eigenmächtige Änderungen in den Stammbäumen sind unzulässig und machen den Stammbaum ungültig.
Bei Einsendung der Wurfmeldung kann der Züchter/die Züchterin den Vermerk „Auf Antrag des Züchters zur Weiterzucht nicht zugelassen“ im Jungtierstammbaum kostenlos eintragen lassen. Der Vermerk wird quer über den Stammbaum gestempelt. Die Aufhebung dieses Vermerkes bedarf der Zustimmung des Züchters/der Züchterin; es wird kostenpflichtig ein neuer Stammbaum ausgestellt. Die nachträgliche Eintragung des Zuchtsperrvermerkes ist kostenpflichtig und kann vorgenommen werden, solange sich das Tier im Eigentum des Züchters/der Züchterin befindet.
Prämierungen auf Ausstellungen dürfen in der vorgesehenen Rubrik auf den Stammbäumen vom Besitzer/von der Besitzerin des Tieres selbst eingetragen werden. Bewertungen für Titel müssen innerhalb von 3 Wochen unter Einsendung der fotokopierten Urkunden der Geschäftsstelle des 1. DEKZV e.V. bzw. den Zuchtwarten der Vereine gemeldet werden. Nur so ist gewährleistet, dass ein erworbener Titel (Champion/Premior, Int. Champion Premior, Gr.Int.Champion/ Premior Supreme-Champion/Premior) registriert und bei den nächsten Jungtierstammbäumen oder Ausstellungen berücksichtigt wird.
3. Zuchteinschränkungen
a. Zuchtkatzen dürfen erst ab Vollendung des 10. Lebensmonates gedeckt werden. Bei einer Deckung vor Vollendung des 10. Lebensmonats muss für die Mutterkatze ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Es wird eine Verweisgebühr nach der gültigen Gebührenordnung erhoben.
b. Zuchtkatzen dürfen nicht mehr als drei Würfe in 24 Monaten haben. Die Wurfabstände innerhalb dieser 24 Monate sind in das Ermessen des Züchters/der Züchterin gestellt. (Beispiel: 2 Würfe 2012, 1 Wurf 2013, 2 Würfe 2014, 1 Wurf 2015 usw.). Bei Überschreitung dieser Maximalzahl wird eine Verweisgebühr nach der gültigen Gebührenordnung erhoben.
c. Verwandtenpaarungen:
Die Paarung zwischen Vollgeschwistern und die Paarung von Katzen, die zehn (10) oder weniger unterschiedliche Vorfahren in drei Generationen aufweisen (es sind zu zählen die Paarungspartner, deren Eltern und Großeltern), ist vor der Deckung beim Zuchtausschuss zu beantragen, und zwar unter Beifügung der fotokopierten Stammbäume der Paarungspartner und unter Angabe des Zuchtziels. Für die Jungtiere einer solchen Verpaarung müssen tierärztliche Gutachten beigebracht werden; Vordrucke sind beim Zuchtausschuss anzufordern. Bei einem anormalen Befund sowie bei nicht genehmigten Verwandtenverpaarungen können Zuchteinschränkungen oder eine Zuchtsperre verhängt werden. Bei nicht genehmigten Verwandtenverpaarungen wird außerdem eine Verweisgebühr nach der gültigen Gebührenordnung erhoben.
d. Rassekreuzungen
Rassekreuzungen im Allgemeinen sind verboten. Innerhalb der Rassegruppen bestehen keine Einschränkungen Verwandte Rassen sind Rassen, die denselben Standard haben, mit Ausnahme der Felllänge und/oder Zeichnung.
d1. Für die Registrierung von der FIFe nicht anerkannter Rassen siehe Anhang 1. Wird eine Rassekreuzung geplant, ist ein Antrag zu stellen, wobei das angestrebte Zuchtziel / die angestrebte Rasse angegeben werden muss. Bei ungenehmigten Rassekreuzungen fällt sowohl für den Besitzer/die Besitzerin der Kätzin als auch für den Besitzer/die Besitzerin des Deckkaters eine Verweisgebühr nach der gültigen Gebührenordnung an.
Die daraus resultierenden Jungtiere werden wie folgt registriert:
- XLH *(Name der Rasse, an der gearbeitet wird): Langhaarnachkommen
- XSH * (Name der Rasse, an der gearbeitet wird): Kurzhaarnachkommen
Tiere dieser Bezeichnung sind nur nach Genehmigung durch den Zuchtausschuss zur Zucht zugelassen.
Die Zuordnung der aus dieser Rassekreuzung gefallenen Jungtiere zu einer der bestehenden Rassen und die damit verbundene Eintragung ins RIEX (Experimentalzuchtbuch) kann wie folgt erfolgen:
- durch Ausstellung der Tiere in der Kontrollklasse (13b) ab einem Mindestalter von 4 Monaten bei einer internationalen Ausstellung des 1.DEKZV e.V., möglichst unter Hinzuziehung eines Zuchtausschussmitgliedes.
Voraussetzung hierfür ist die Bewertung der Tiere mit "vorzüglich" durch zwei FIFe Richter.
- Sie können von zwei internationalen FIFe-Richtern unter Hinzuziehung eines Zuchtausschussmitgliedes, der sie über die Umstände in Kenntnis gesetzt hat, evaluiert werden, Kontrollklasse (13b) und müssen von beiden Richtern die Qualifikation „Vorzüglich“ erhalten. Die Bewertung kann frühestens im Alter von 4 Monaten erfolgen.
d2. Katzen mit unbekanntem Ursprung können nach erfolgter Zustimmung durch den Zuchtausschuss in das RIEX eingetragen werden. Die Katzen werden wie folgt registriert
- XLH * (EMS-Code der angestrebter Rasse) und als Beschreibung: “Nicht anerkannte Langhaar” + die Beschreibung der Farbe, des Musters, usw. nach dem EMS System
XSH * (EMS-Code der angestrebter Rasse) und als Beschreibung: “Nicht anerkannte Kurzhaar” + die Beschreibung der Farbe, des Musters, usw. nach dem EMS System
wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Das Tier wurde im Mindestalter von 10 Monaten bei einer internationalen Katzenausstellung in der Novizenklasse ausgestellt (Klasse 13a; siehe Bemerkung unten).
b. Es muss von mindestens 2 internationalen Richtern denen vom FIFe Mitglied eine schriftliche Erklärung vorgelegt wurde, warum die Katze in dieser Klasse präsentiert wird, gerichtet werden.
c. Es muss die Qualifizierung “Vorzüglich” (für anerkannte Rassen), entsprechend dem Standard der Zielrasse – bzw. “Ι” (für nicht anerkannte Rassen) entsprechend dem vorgeschlagenen Standard – von beiden Richtern erhalten.
Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann ein Novize in einem Zuchtprogramm der Zielrasse verwendet werden.
Bemerkung:
Eine Katze kann nur einmal in der Novizenklasse (Klasse 13a) ausgestellt werden.
e. Farbpaarungen, die verboten sind: Weiße Katzen mit weißen Katern (epistatisches Weiß, W)
f. Alle unter "x" eingetragenen Tiere dürfen nur nach Genehmigung des Zuchtausschusses zur Zucht herangezogen werden
g. Nicht gezüchtet werden soll mit Katzen, die haben/sind:
- einen Generalfehler, der ein Ausstellungszertifikat bzw. eine Ausstellungsteilnahme ausschließt
- Schwanzanomalien, die nicht im Standard festgelegt sind
- Deformationen des Knochenbaus
- Über- bzw. Unterbiss
- schiefes Gebiss
- Tendenz zum Schielen
- Katzen mit weißen Flecken, die nicht im Standard aufgeführt sind
- Rolllid (Entropium)
- häufige Missgeburten
- Paarungen, aus denen einhodige Kater hervorgehen, sollen nicht wiederholt werden.
- Mit Katzen, die häufig bei Fehlgeburten bzw. Tod- oder Missgeburten beteiligt sind, soll nicht weitergezüchtet werden.
h. Nicht gezüchtet werden darf mit Katzen, die eines der folgenden Merkmale aufweisen:
Eine Katze, die angeborene Abnormalitäten aufweist, darf nicht zur Zucht verwendet werden und nicht als Zuchtkatze verkauft werden.
- Hodenanomalien
- klinische HD
- Schädelanomalien
- Brustkorbanomalien
- Poly- bzw. Oligodactylie
- Taubheit
- PKD
- PK-Deficiency
- HCM
- GM
- Katzen ohne sichtbare Tasthaare
- PRA
- Strabismus (Schielen)
- Nystagmus (Augenzittern)
- Albinoauge (rot durchscheinende Regenbogenhaut des Auges)
- Photophobie (Lichtunverträglichkeit)
- Katzen mit sichtbarem Nabelbruch
- Achondroplasia, eine dominantes Gen, welches zu Zwergwuchs, verkürzte Glieder und Beine und andere Defekte zur Folge hat (z. B. Munchkin)
- Kätzinnen, die wiederholt nur mit Kaiserschnitt gebären können
i. Eine genetisch bedingte Taubheit muss bei weißen Zuchtkatzen/Zuchtkatern durch eine audiometrische
Untersuchung (Messung akustisch evozierter Potentiale) entsprechend der Standardisierung des 1. DEKZV e.V. vor dem Zuchteinsatz ausgeschlossen sein.
Alle weißen Kitten eines Wurfes müssen gemäß der Standardisierung des 1. DEKZV e.V. audiometrisch untersucht und das Ergebnis an den 1. DEKZV e.V. zur statistischen Auswertung weitergeleitet werden.
Kitten, die nicht audiometrisch untersucht worden sind, werden zwar im (LO) eingetragen, erhalten aber auf ihrem Stammbaum einen Zuchtsperrvermerk, der entfernt wird, wenn das Kitten audiometrisch getestet und als hörend befunden worden ist.
Für farbige Kitten eines weißen Elterntieres und für den farbigen Verpaarungspartner wird die audiometrische Untersuchung gemäß der Standardisierung des 1. DEKZV e.V. empfohlen.
Die Katzen müssen vor Beendigung der audiometrischen Untersuchung mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Mikrochipnummer muss in der Audiometrietest-Bescheinigung vermerkt sein.
j. Um eine erbliche polyzystische Erkrankung (PKD) auszuschließen, wird vor allem für Katzen der Rassen PER/EXO, BRI eine Ultraschalluntersuchung der Organe des Bauchraumes empfohlen. Eine Negativ-Bescheinigung kann nur registriert werden, wenn das Tier mit einem Mikrochip versehen ist.
k. Für Korat-Katzen gelten die -Bestimmungen wie folgt:
Nur die Farbvarietät blau ist von der FIFe anerkannt. Es dürfen nur Korat für die Zucht eingesetzt werden, und nur blaue Jungtiere von blauen Korat-Elterntieren werden als Korat registriert. Nachkommen in anderen Farbvarietäten als Blau werden als XSH/XLH registriert.
Korat-Katzen, mit denen man züchten will, müssen einen DNA-Test für GM vorweisen, es sei denn, die Eltern sind GM-frei.
Folgende Zuchtprinzipien müssen befolgt werden:
- GM-frei x GM-frei
- GM-frei x GM-Träger, alle Nachkommen aus dieser Verpaarung müssen GM-getestet werden
- Der Zuchtausschuss erteilt keine Genehmigung für Verpaarungen GM-Träger x GM-Träger.
Katzen, die gemäß dieser Regelung getestet werden, müssen durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung identifizierbar sein.
Der Züchter muss die Käufer über die GM-Krankheit und die Registrierungsvorschriften der Korat informieren. Eine den GM-Status betreffende Bestätigung eines approbierten Tierarztes muss dem Stammbaum beigefügt werden.
l. ACL/ACS mit geraden Ohren werden als ACS/ACL x 71 registriert, was bedeutet, dass sie als nicht anerkannte Varietät registriert werden.
- ACL/ACS x 71 können nur im RIEX-Zuchtbuch registriert werden.
- ACL/ACS mit geraden Ohren können im Zuchtprogramm der ACL/ACS verwendet werden.
m. Kreuzung der Bengals mit irgendeiner anderen Rasse ist nicht erlaubt.
- Ab 01.01.2006 können Bengalen der F1 Generationen nicht mehr in der Zucht eingesetzt werden
- Ab 01.01.2007 können Bengalen der F2 Generationen nicht mehr in der Zucht eingesetzt werden.
- Ab 01.01.2008 können Bengalen der F3 Generationen nicht mehr in der Zucht eingesetzt werden.
- Ab 01.01.2009 können Bengalen der F4 Generationen nicht mehr in der Zucht eingesetzt werden.
n. Für Burma gelten die Bestimmungen, wie folgt:
- Nur die Farben BUR n, a, b, c, d, e, f, g, h, j sind von der FIFe anerkannt.
- Novizen sind für die Zucht nicht erlaubt.
- Silberne und/oder Tabby-Varietäten oder Varietäten mit Weiß sind in der Zucht nicht erlaubt.
- Nachkommen in nicht anerkannten Farbvarietäten müssen als XSH registriert werden.
o. Für Kurilische Bobtail Langhaar und Kurzhaar gelten die Bestimmungen wie folgt:
- Nur Kurilische Katzen, die von den Kurilischen Inseln eingeführt worden sind, können in der
Novizenklasse für eine Anerkennung eingetragen werden. Ihre Herkunft muss offiziell belegt werden.
- Jede Kreuzung mit einer anderen Rasse ist verboten.
p. Eine Manx, die mindestens drei Generationen MAN (MAN 51, 52, 53 und 54) in den Generationen hinter ihr
selbst hat, wird im LO-Zuchtbuch registriert. Eine Manx, die MAN 54 in einer oder mehreren der drei
Generationen hinter ihr selbst im Stammbaum hat, wird im LO-Zuchtbuch registriert.
q. Rote, creme oder schildpatt gefärbte Katzen sind nicht erlaubt. Ein fuchsrotes Cinnamon (zimtfarben) oder
Fawn (rehfarben) kann wie Rot oder Creme aussehen, aber aus diesen Farben entstehen keine schildpatt
getupften Weibchen.
r. Für Russisch Blau gelten die Bestimmungen, wie folgt:
- Nur die Farbvarietät Blau ist von der FIFe anerkannt. Es dürfen nur Russisch Blau für die Zucht eingesetzt werden und nur blaue Jungtiere aus blauen Russisch Blau Elterntieren als Russisch Blau (RUS) registriert werden.
- Nachkommen in anderen Farbvarietäten als Blau müssen als XSH/XLH registriert werden.
s. Für Siamesen und Balinesen gelten die Bestimmungen, wie folgt:
- Kreuzungen von Siamesen und Balinesen aller Varietäten mit Silbernen jeder Varietät sind verboten. Auf Anfrage des Züchters kann der Zuchtausschuss eine Genehmigung erteilen. In diesem Fall ist der Zuchtausschuss für die Farbbestimmung der Nachkommen verantwortlich.
- Nachkommen ohne Weiß, die von einem oder beiden Elternteilen mit Weiß abstammen, müssen als SIA/BAL (angestrebte Rasse) registriert werden. Die angestrebte Rasse wird für 8 nachfolgende Generationen auf dem Stammbaum notiert.
t. Für Sibirische Katzen gelten die Bestimmungen wie folgt:
- Die Novizenklasse ist nur für die Katzen erlaubt, die in der früheren UdSSR geboren sind.
- Jede Kreuzung mit einer anderen Rasse ist verboten.
u. Für Sokoke gelten die Bestimmungen, wie folgt: Nur Sokoke-Katzen, die vom Distrikt Sokoke in Kenia (Afrika) eingeführt worden sind, können in die Novizenklasse für eine Anerkennung eingetragen werden. Ihre Herkunft muss offiziell belegt werden.
Für Zuchtkatzen und Zuchtkater aller Rassen wird eine Untersuchung zur Bestimmung der Blutgruppe empfohlen.
3A. Genetische Krankheiten und Tests
Katzen, die ein Risiko einer genetischen Krankheit tragen, die den nachfolgenden Kriterien entspricht:
- die Krankheit führt zum Tode oder verursacht ein chronisches Leiden,
- die Krankheit tritt bei einer bedeutenden Anzahl von Tieren einer Rasse auf,
- es existiert ein zuverlässiger Test und die Krankheit könnte eliminiert werden,
sollen hinsichtlich dieser Krankheit getestet werden.
3B. Zuchtbücher und Registrierung
a. LO-Stammbuch
Im LO-Stammbuch sind Katzen registriert, die einen reinrassigen Stammbaum mit mindestens drei Generationen von der aktuellen Katze haben. Reine Rassen beziehen sich auf die Liste der von der FIFe anerkannten Rassen. Die Farb-varietäten müssen unter denen sein, die in der EMS-Liste für die betreffende Rasse angeführt und von der FIFe anerkannt sind.
Vollständige Informationen die Katze betreffen, sind erforderlich; z.B. der Name der Katze, der Zwingername, die vollständige Registriernummer, inklusive der Identität des registrierenden Verbandes, Geschlecht, vollständiger EMS-Code und Geburtsdatum. Bei Tieren mit Weißanteil (01,02) muss die Augenfarbe angegeben werden.
b. RIEX-Stammbuch
Das RIEX ist ein Register, in dem Katzen eingeschrieben sind, die:
- aus einer Kreuzung von zwei Rassen stammen
- nicht den Anforderungen für das LO entsprechen.
Siehe dazu auch 2 d1 und 2 d2.
c. Umschreibung
Beim Transfer aus anderen Vereinen ist es möglich, eine Katze vom RIEX in das LO umzuschreiben, wenn die
Anforderungen für das LO erfüllt sind.
d. Transfer und Import aus NON-FIFe-Verbänden
Der Originalstammbaum der Katze muss respektiert werden; jedoch kann der 1. DEKZV e.V. entscheiden, ob die Katze in das LO eingetragen oder im RIEX registriert wird, nach seinen festgelegten Bestimmungen. Was die Registrierung der Katzen betrifft, die von Nicht-FIFe-Organisationen eingeführt wurden, entscheidet der 1. DEKZV e.V. über die Zuverlässigkeit der unabhängigen Organisation und wie die Katze zu registrieren ist.
Autorisierte Stammbäume von unabhängigen Organisationen können im LO- oder RIEX-Register eingetragen werden, soweit sie oben stehende Anforderungen erfüllen und nachdem sie in Hinblick auf die genetischen Prinzipien kontrolliert worden sind.
Wenn die ausführende Organisation Transfer-Erklärungen benützt, muss diese Deklaration beigebracht werden, wenn die importierte Katze im LO oder RIEX registriert werden soll. Importierte Katzen behalten ihren Titel nicht. Dagegen können die Titel der Vorfahren im Stammbaum eingetragen werden.
e. Allgemeine Bestimmungen
Alle von einem Mitglied eines FIFe-Mitgliedes gezüchteten Jungtiere müssen zuerst in der FIFe registriert werden.
Die Registrierung einer Katze in das LO oder RIEX muss dem EMS-System und den genetischen Prinzipien entsprechen.
Eine Katze, bei der der Phänotyp vom Genotyp abweicht, muss nach dem Genotyp umgeschrieben werden,
nachdem der Genotyp
- durch die Genetik der Eltern
- durch die Nachkommen erwiesen ist.
Eine Katze kann auf Ausstellungen gemäß ihrem Phänotyp konkurrieren, falls dieser von ihrem bekannten Genotyp abweicht. In diesem Fall muss nicht nur der bekannte Genotyp, sondern ebenso der Phänotyp der Katze im Stammbaum vermerkt werden. Der Phänotyp muss mit der Beschreibung im EMS-System übereinstimmen und wird in Klammern geschrieben.
Wenn eine Katze einen Titel unter einer falschen Identität (Varietät) erhält, verliert sie den Titel, wenn sie in die
richtige Varietät umgeschrieben wird.
Es ist jedem FIFe-Mitglied untersagt, eine Katze, die entweder von einem FIFe-Mitglied oder von einer anderen
Organisation erworben wurde, absichtlich unter einem anderen Namen als dem Originalnamen zu registrieren.
Beim Ausstellen eines Stammbaumes (LO oder RIEX) sind alle und nur die Original-Registriernummern der
Vorfahren absolut beizubehalten.
Der ursprünglich ausgegebene amtliche Stammbaum einer Katze darf nicht zerstört werden, wenn eine Katze
in einen FIFe-Verein importiert wird.
Es ist nicht erlaubt, Katzen, die nicht importiert wurden, eine andere FIFe-Nummer zu geben.
Die erste Ursprungsregistriernummer jeder Katze muss sichtbar auf ihrem Stammbaum vermerkt sein, immer
wenn importierte Katzen betroffen sind.
f. Spezielle Codes für die Registrierung
Die Bezeichnung „VAR“ kann hinzugefügt werden, um anzuzeigen, dass eine Kurzhaarkatze das Gen für
Langhaar trägt oder tragen kann.
Dilute Modifier ‚m’
EMS Code | Farbe |
m | Modifier |
x am | karamel, basierend auf blauer Basis |
x cm | karamel, basierend auf lilacfarbener Basis |
x em | aprikot, basierend auf cremefarbener Basis x pm |
x pm | karamel, basierend auf fawnfarbener Basis |
x *m | karamel, wo die Basisfarbe nicht bekannt ist |
Anmerkungen:
Dieser Effekt des Dilute Modifiers ist nach der Theorie das Ergebnis einer Farbverdünnung der verdünnten Farben, kombiniert mit einem Gen, das als „Verdünnungsmodifizierer“ beschrieben wird. In der FIFe können z.B. Siamesen so registriert werden.
4. Katzenhaltung
a. Alle bei einem Züchter/einer Züchterin lebenden Katzen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und einen vollständigen Impfschutz gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen haben. Tiere, die zu Ausstellungen gemeldet werden, müssen außerdem noch gegen Tollwut geimpft sein. Die Gültigkeitsdauer der Impfung richtet sich nach dem verwendeten Impfstoff. Es wird empfohlen, alle medizinischen Vorsorgemaßnahmen durchzuführen (z. B. Leukosetest und/oder -Impfung). Katzen und Kater sollen frei von Ungeziefer sein und unter artgerechten, hygienischen Bedingungen gehalten werden. Katzen und Kater dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Räume unter 6 qm Fläche und 1,80 m Höhe werden als Käfig betrachtet. Im Übrigen sind die Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten. Ferner gelten für die Haltung die Regelungen der FIFe Zucht- und Registrierungsregeln 3.2.
b, Stellt ein Züchter/eine Züchterin oder Katzenhalter/in bei seinen/ihren Tieren eine ansteckende Krankheit (insbesondere Mikrosporie, Leukose, FIP, Katzenseuche, Katzenschnupfen) fest, so muss er/sie dies unverzüglich der Geschäftsstelle melden. In diesem Fall muss - um die weitere Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden - eine Zwingersperre ausgesprochen werden. Der Tierhalter/die Tierhalterin darf keine Ausstellung besuchen, keine Katzen zum Decken annehmen oder bringen, keine Katzen verkaufen, in Pension nehmen oder sonst abgeben. Die Zwingersperre kann über den Zuchtausschuss oder
Rechtsausschuss nach einer Zwingerkontrolle oder nach Vorlage eines tierärztlichen Attestes in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsausschuss aufgehoben werden. Die Dauer der Zwingersperre wird vom Zuchtausschuss oder Rechtsausschuss geregelt.
c. Der Zuchtausschuss und der Rechtsausschuss können unangemeldete Zwingerkontrollen durchführen oder vom Gesundheitsausschuss durchführen lassen.
d. Deckkater, die in geschlossenen Räumen leben :
- Müssen mindestens sechs (6) Quadratmeter Bodenfläche mit einer Mindesthöhe von 1,80 m zur Verfügung haben. Mindestens 2 qm müssen wetterfester Innenraum sein. Falls sie diese Unterbringung mit anderen teilen, muss die verfügbare Fläche größer sein.
- Bei jeder Unterbringung muss es mehr als eine Ebene geben, sowie einen Schlafplatz und einen Ort, an den sie sich zurückziehen können.
- Alle Bereiche müssen für den Menschen zugänglich sein.
Bei Zuchtkatzen müssen alle Geburten beaufsichtigt werden, für den Fall, dass Probleme auftreten. Katzen, die werfen werden oder Jungtiere säugen, müssen die Möglichkeit haben, in einer(m) separaten Räumlichkeit/Raum gehalten zu werden.
5. Zuchtkatze und Deckkater
Alle zur Zucht eingesetzten Katzen und Kater müssen zusätzlich zu den in Punkt 4a genannten Impfungen über eine wirksame Leukoseimpfung oder einen negativen Leukosetest-nicht älter als ein Jahr- verfügen. Sollte der Impfschutz bei Katzen während der Trächtigkeit seine Gültigkeit verlieren, so sind die Tiere zusammen mit der ersten Impfung der Welpen nachzuimpfen. Bei Zuwiderhandlungen entscheidet der Zuchtausschuss.
a1. Katzen aller Rassen, mit denen gezüchtet werden soll, müssen Schnurrhaarkissen angelegt haben.
a2. Bevor ein Kater als Deckkater eingesetzt wird, benötigt er eine tierärztliche Bestätigung, dass die Hoden normal ausgebildet und in den Hodensack abgesunken sind.
b. Zucht- bzw. Deckkater sind Kater, die in Wurfmeldungen als Deckkater erscheinen.
Für die Führung von Deckkatern im offiziellen Zuchtkaterverzeichnis unserer Fachzeitschrift ist der jährliche Nachweis einer Richterbewertung mit mindestens "vorzüglich" vorzulegen (ausgenommen Deckkater, die bereits Titel ab Champion erworben haben) und die Bestätigung, dass der Kater bereits lebenden, gesunden Nachwuchs gezeugt hat. Diese Unterlagen sind unaufgefordert im letzten Quartal jeden Jahres vorzulegen. Nur Kater von Mitgliedern unseres Verbandes können in das Zuchtkaterverzeichnis aufgenommen werden.
c. Um eine Ausbreitung ansteckender Krankheiten soweit wie möglich einzuschränken, wird empfohlen, Ausstellungstiere frühestens 14 Tage nach dem Besuch einer Ausstellung zur Paarung zu verwenden, wenn der Paarungspartner aus einem anderen Zwinger kommt.
Um sinnlose Vermehrung zu verhindern, ist es verboten, Kätzinnen zum Decken anzunehmen, deren Besitzer keinem Katzenzuchtverband angeschlossen sind. Das gleiche gilt für Deckkaterbesitzer/- besitzerinnen.
d. Sobald die gedeckte Katze beim Katerbesitzer/bei der Katerbesitzerin abgeholt wird, ist die geforderte Deckgebühr zu zahlen. Der Besitzer/die Besitzerin der Kätzin erhält vom Katerbesitzer/von der Katerbesitzerin sofort einen ausgefüllten und unterschriebenen Deckschein und eine Fotokopie des Katerstammbaumes, sowie einen Nachweis über die gültigen Impfungen inkl. Leukoseimpfung oder negativem Leukosetest(nicht älter als ein Jahr). Der Deckkaterbesitzer/ die Deckkaterbesitzerin bescheinigt damit, dass der angegebene Kater tatsächlich der Vater der zu erwartenden Jungtiere ist. Es ist untersagt,
Jungtiere als Deckentschädigung zu versprechen oder sich versprechen zu lassen. Die Vereinbarung eines Vorkaufrechtes für ein Jungtier ist zulässig. Bleibt eine Paarung ohne Erfolg, so ist der Deckkaterbesitzer/die Deckkaterbesitzerin innerhalb von 7 Wochen nach dem Deckdatum schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall hat der Besitzer/die Besitzerin der Kätzin innerhalb eines Jahres beim Kater mit der gleichen Kätzin noch zwei Nachdeckungen frei. Ist die Annahme der Kätzin in diesem Zeitraum seitens des Deckkaterbesitzers/der Deckkaterbesitzerin nicht möglich, so ist er/sie verpflichtet, fünfzig (50) Prozent der Deckgebühr an den Katzenbesitzer/die Katzenbesitzerin zurückzuzahlen. Nimmt der Katzenbesitzer/die Katzenbesitzerin die kostenlosen Nachdeckungen für seine/ihre Katze nicht in Anspruch, so kann er/sie keinerlei Rückzahlung verlangen.
e. Eine Kätzin darf frühestens 3 Wochen nach einer Deckung mit einem anderen Kater zusammenkommen.
Dies gilt auch bei vorübergehend entlaufenen Zuchtkatzen nach deren Rückkehr.
f. Alle Zuchtkatzen müssen entweder mit einem Mikrochip (bevorzugt) oder mit einer Tätowierung( Tiere die vor dem 03.07.2011 geboren sind) identifiziert sein und der Identitätscode muss im Stammbaum vermerkt sein. Ausnahmen werden für Kater gemacht, die nicht in der FIFe registriert sind.
6. An- und Verkauf, Impfung
a. Die Abgabe von Tieren an Tierhändler/innen, Zoofachgeschäfte und Versuchsanstalten oder ähnlich geartete Organisationen ist verboten. Katzen mit FIFe-Papieren dürfen nicht in Tierhandlungen abgegeben oder verkauft werden. Eine Vermittlung über eine Zoohandlung, bei der das Tier bis zur Abgabe beim Züchter/bei der Züchterin bleibt, ist erlaubt.
Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Katzen bzw. entsprechende Dienstleistungen wie Deckkater-Angebote auf Auktionen oder ähnlichem zu offerieren oder zu handeln, seien diese Versteigerungen körperlich oder elektronisch.
b. Die Züchter/innen dürfen ihre Jungtiere ab einem Alter von 12 Wochen und nur mit mindestens folgendem Impfschutz abgeben: 2 Impfungen gegen Katzenschnupfen und 2 Impfungen gegen Katzenseuche. Nur wenn die Auffrischimpfung nach der 12. Woche verabreicht wird, ist der Impfschutz als ausreichend zu betrachten. Die jungen Katzen müssen gesund, entwurmt und ungezieferfrei sein. Reklamationen von Käufern/ Käuferinnen, die beweisen, dass diese Bestimmungen vom Züchter/von der Züchterin nicht erfüllt wurden, werden an den Rechtsausschuss weitergeleitet.
c. Der Züchter/Die Züchterin ist verpflichtet, den Verkauf und sonstige Abgabe seiner/ihrer Jungtiere und anderer Katzen zu kontrollieren und aufzuzeichnen. Zu notieren sind Name des Jungtieres, Geburtsdatum, Farbe, Zuchtbuchnummer, Abgabedatum, Name und Adresse des/der neuen Besitzers/in. Jegliche Vereinbarungen oder einschränkenden Abmachungen mit Käufern von Jungtieren oder bei Deckungen durch einen Kater müssen in schriftlicher Form geschehen, um Missverständnisse zu vermeiden.
d. Ein Züchter, der ein Jungtier mit angeborenen Abnormalitäten verkauft, muss eine Benachrichtigung an den Zuchtausschuss senden, um eine „Zuchteinschränkung“ in den Stammbaum eintragen zu lassen.
e. Vorgeschriebene Tests
Test | Rasse | Bemerkung |
Gangliosidose (GM1/GLB1 und GM2/HEXB) | KOR | Obligatorisch |
Gangliosidose (GM1/GLB1) | BAL, OLH, OSH, PEB, SIA | |
Gangliosidose (GM2/HEXB) | BUR | Obligatorisch |
Glycogenspeicherkrankheit Typus IV (GSD IV) | NFO | Obligatorisch |
BAER (brainstem auditory evoked response) Untersuchung des Gehörs | Es ist verboten mit tauben Katzen zu züchten. Die Katzen müssen beidseitig hörend sein. |
7. Stammbäume
a. Der Stammbaum gehört zu jeder Katze. Der Stammbaum und der Impfpass sind dem/der neuen Eigentümer/in auszuhändigen. Der Verkauf ist der Geschäftsstelle umgehend formlos mitzuteilen.
b. Beim Tod einer Katze ist die Geschäftsstelle zeitnahe zu informieren.
c. Bei Verstößen gegen die geltenden Zuchtrichtlinien wird eine Verweisgebühr nach der gültigen Gebührenordnung erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Verstoß. Beantragte Stammbäume können verweigert und stattdessen nur Eintragungskarten erstellt werden. Bei wiederholtem Nichtbeachten der Bedingungen erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass ein weiterer Verstoß ein Verfahren vor dem Rechtsausschuss einleitet, das den Ausschluss aus dem Verband nach sich ziehen kann.
8. Allgemein
a. Beim Ausstellen von Stammbäumen werden die geltenden FIFe-Bestimmungen zugrunde gelegt. Fehlerhafte Angaben bei der Beantragung von Stammbäumen können jederzeit von der Zuchtbuchstelle in den Eintragungspapieren der Tiere und deren Nachkommen geändert werden. Entstehende Kosten trägt der Züchter/die Züchterin.
b. Bei Unklarheiten bezüglich der Rasse und Farbe empfehlen wir, das Tier bei einer Ausstellung vorzustellen und begutachten zu lassen. Erfahrene Richter/innen stehen dort jederzeit zur Verfügung.
c. Die Novizenklasse ist für folgende Rassen geschlossen:
- MCO Maine Coon
- RAG Ragdoll
- NFO Norwegische Waldkatze
- TUA Türkisch Angora
- BEN Bengal
- BUR Burma
- KOR Korat
- MAU Egyptian Mau
- OCI Ocicat
- RUS Russisch Blau
d. Für zuchtspezifische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Zuchtausschuss des 1. DEKZV e.V.
e. Die anerkannten Farben in den aufgeführten Rassen sind in der FIFe-EMS-Codeliste aufgeführt.
Anhang 1
Anerkannte Rassen:
EMS Code | Rasse | Verwandte Rasse |
ABY | Abessinier | SOM |
ACL | American Curl Langhaar | ACS |
ACS | American Curl Kurzhaar | ACL |
BAL | Balinese | OLH; OSH; SIA |
BEN | Bengale | --- |
BLH | Britisch Langhaar | BSH |
BML | Burmilla | --- |
BSH | Britisch Kurzhaar | BLH |
BUR | Burma | --- |
CHA | Chartreux | --- |
CRX | Cornish Rex | --- |
CYM | Cymric | MAN |
DRX | Devon Rex | --- |
DSP | Don Sphynx | --- |
EUR | Europäer | --- |
EXO | Exotic | PER |
GRX | German Rex | --- |
JBT | Japanischer Bobtail | --- |
KBL | Kurilische Bobtail Langhaar | KBS |
KBS | Kurilische Bobteil Kurzhaar | KBL |
KOR | Korat | --- |
LPL | LaPerm Langhaar | LPS |
LPS | LaPerm Kurzhaar | |
MAN | Manx | CYM |
MAU | Ägyptische Mau | --- |
MCO | Maine Coon | --- |
NEM | Neva Masquerade | SIB |
NFO | Norwegische Waldkatze | --- |
OCI | Ocicat | --- |
OLH | Orientalisch Langhaar | BAL; OSH; SIA |
OSH | Orientalisch Kurzaar | BAL; OSH; SIA |
PEB | Peterbald | --- |
PER | Perser | EXO |
RAG | Ragdoll | --- |
RUS | Russisch Blau | --- |
SBI | Heilige Birma | --- |
SIA | Siamese | BAL; OLH; OSH |
SIB | Sibirer | NEM |
SIN | Singapura | --- |
SNO | Snowshoe | --- |
SOK | Sokoke | --- |
SOM | Somali | --- |
SPH | Sphynx | --- |
SRL | Selkirk Rex Langhaar, prov. anerkannt | SRS |
SRS | Selkirk Rex Kurzhaar, prov. anerkannt | SRL |
THA | Thai, prov. anerkannt | --- |
TUA | Türkisch Angora | --- |
TUV | Türkisch Van | --- |
* SYL werden BAL und SYS werden SIA mit weiß (01,02,03,09)
Von der FIFe nicht anerkannte Rassen
EMS Code | Rasse | Bemerkung |
ABL non* | American Bobtail Langhaar | |
ABS non * | American Bobtail Kurzhaar | |
AMS non * | American Kurzhaar | |
AMW non * | American Wirehair | |
ASL non * | Asian Langhaar | Diese Rassen sind eine Gruppe von Katzen, z.B. Asian Tabby Burmilla & Bombay, welche nur im GCCF anerkannt sind |
ASS non * | Asian Kurzhaar | |
AUM non * | Australian Mist | |
BOM non | Bombay | Nicht-GCCF |
BRX non * | Bohemian Rex | |
MBT non * | Me-Kong Bobtail | |
NEB non | Nebelung | |
RGM non* | RegaMuffin | |
TIF non* | Tiffany | |
TOL non * | Tonkinese Langhaar | |
TOS non * | Tonkinese Kurzhaar |